AGB

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER
Mit Teilnahme an der Auktion werden die folgenden Versteigerungsbedingungen der Keup Kunstauktionen GbR
(„Versteigerer“) anerkannt. Sie gelten für alle Versteigerungen und die damit in Zusammenhang stehenden
Rechtsgeschäfte.
Wichtige Hinweise für Verbraucher!
Bei unseren öffentlich zugänglichen Versteigerungen besteht für Verbraucher auch bei Vertragsschluss
im Wege des reinen Fernabsatzes kein Widerrufsrecht; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Es gelten außerdem
nicht die ergänzenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Dies betrifft insbesondere die
Mängelgewährleistung und den Versendungskauf sowie weitere Sonderregelungen (vgl. §§ 474 ff.
BGB).
1. Die Versteigerungen erfolgen im fremden Namen und für fremde Rechnung (Vermittlung), außer bei Eigenware,
die mit der Einlieferungsnummer 471+ gekennzeichnet ist.
2. Die Versteigerung erfolgt in der im Katalog aufgeführten Reihenfolge nach Nummern. Die Änderung der
Reihenfolge, die Verbindung oder Trennung von Katalognummern sowie der Rückzug einzelner
Versteigerungsgegenstände bleibt vorbehalten. Die im Katalog angegebenen Limits sind die Ausrufpreise in
Euro. Diese können sich durch Vorgebote ändern. Gesteigert wird in der Regel um ca. 10%.
3. Der Versteigerer kann Personen von der Versteigerung ausschließen und Gebote ablehnen. Ein Anspruch auf
Annahme eines Gebots besteht nicht. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das zuvor abgegebene Gebot
bestehen. Schriftliche Gebote sollten spätestens einen Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen
und den Gegenstand unter Benennung der Katalognummer sowie des gebotenen Preises (Zuschlagspreis ohne
Aufgeld) enthalten. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Im Zweifel ist die
angegebene Katalognummer entscheidend.
Telefonisches Bieten ist ab Limits von 100€ (Deutschland) bzw. 200€ (Ausland) möglich. Telefonbieter
verpflichten sich, jeweils mindestens das Limit zu bieten. Dies gilt auch, wenn sie während der Versteigerung
telefonisch nicht erreichbar sind. Der Versteigerer haftet nicht für das Zustandekommen von
Telekommunikationsverbindungen oder die Übermittlung von Geboten. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge
gem. §§ 355 BGB finden keine Anwendung, da § 312g (2) BGB gilt (siehe Hinweis vor Ziffer 1).
4. Der Zuschlag wird an den Meistbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebots kein Übergebot
erfolgt. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das Limit nicht erreicht ist
(Untergebote) oder Zweifel an der Berechtigung zur Versteigerung bestehen. In diesem Fall bleibt der Bieter für
drei Wochen an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt, wenn der Versteigerer nicht innerhalb dieser Frist den
Vorbehalt aufhebt, wofür die Absendung der Erklärung an den Bieter genügt. Geben mehrere Bieter gleich hohe
Gebote ab kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag erteilen oder durch Los über den Zuschlag
entscheiden. Wurde irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot oder ein Telefonauftrag übersehen, so kann
der Versteigerer den Zuschlag unmittelbar aufheben und den Gegenstand erneut versteigern.
Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme. Mit seiner Erteilung gehen alle Risiken,
insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des
Versteigerungsgegenstandes auf den Käufer über.
5. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 22% plus der gesetzlichen
Umsatzsteuer bezogen auf das Aufgeld. Versandkosten werden ggfs. gesondert berechnet. Der Kaufpreis ist in
voller Höhe bis spätestens 14 Tage nach Zuschlag bzw. nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen
gelten erst nach unwiderruflicher Gutschrift als bewirkt. Alle Kosten einer unbaren Zahlung gehen zu Lasten des
Ersteigerers. Da die Umsatzsteuer nur auf die Provision, und somit eine Dienstleistung erhoben wird, ist eine
Erstattung bei Ausfuhr durch private Käufer (EU und Drittstaat) nicht möglich. Beim Live-Bieten über unsere
Webseite erheben wir eine Gebühr von drei Prozent zzgl. Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis. Bei Nutzung von
Fremd-Plattformen (z.B. lot-tissimo, Invaluable, live auctioneers u.a.) zur Gebotsabgabe wird die jeweilige
Gebühr der Plattform (meist 5% des Zuschlagsbetrages zzgl. Umsatzsteuer) zusätzlich fällig und gesondert
aufgeführt.
6. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer unbeschadet
weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Verlangt der
Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen
Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung sowohl für das entgangene Entgelt des Versteigerers
aus der vorangegangenen Versteigerung als auch für einen etwaigen Mindererlös. Zu einem weiteren Gebot ist
der Käufer in diesem Fall nicht zugelassen.
7. Der Käufer hat den Versteigerungsgegenstand umgehend, aber spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum
beim Versteigerer abzuholen. Befindet er sich mit dieser Verpflichtung in Verzug, kann der Versteigerer das
Versteigerungsgut auf Kosten und Gefahr des Käufers auswärts einlagern lassen. Ein Versand des
Versteigerungsgutes (soweit geeignet) kann nach Vereinbarung auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen. Der
Versand erfolgt erst nach bewirkter Zahlung. Ein Anspruch auf Versand besteht grundsätzlich nicht.
Zollabfertigungen und Ausfuhrgenehmigungen nach Kulturgutschutzgesetz hat der Käufer auf eigene Kosten zu
beantragen und vorzulegen, bevor ein Versand des Versteigerungsgegenstandes erfolgen kann. Das Eigentum
geht erst mit vollständiger Bezahlung und Übergabe über.
8. Eine kaufrechtliche Beziehung besteht nur zum Einlieferer (außer bei entsprechend gekennzeichneter
Eigenware). Es besteht die Obliegenheit zur Vorbesichtigung der Objekte im Vorfeld der Versteigerung. Sämtliche
zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die
Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben im Rechtssinne dar. Der Verkauft
erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie
sich im Moment des Zuschlags befinden.
9. Die Haftung des Auktionshauses als Vermittler ist ausgeschlossen, es sei denn, seinen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen
können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schäden aufgrund Verzuges.
10. Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der
Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen vernünftigen
Zwecken abgegeben (§§ 86 a, 86 StGB). Der Versteigerer bietet diese Gegenstände nur unter dieser Bedingung
an. Mit der Abgabe eines Gebotes wird dies ausdrücklich anerkannt.
11. Käufer und Verkäufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des
Vertragspartners erfahren. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der
Auktion oder für den Freiverkauf.
12. Erfüllungsort ist der Sitz des Auktionshauses (Regensburg). Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auktionshauses (Regensburg). Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Keup Kunstauktionen GbR
Haidplatz 7
93047 Regensburg
Tel.+49-941-51422
Email: info@auktionshaus-keup.de
Internet: www.auktionshaus-keup.de
GF-Gesellschafter:
Angela Berr-Keup
Rainer Marten Keup